Maklerprovision in Berlin: Wer zahlt was? (Bestellerprinzip)
18. April 2026 · 5 Min. Lesezeit · Seraphin Chamo
Wie hoch ist die Maklerprovision beim Immobilienkauf in Berlin – und wer zahlt sie? Alles zur Teilung der Courtage seit der Gesetzesreform und zum Bestellerprinzip bei der Vermietung.
Rund um die Maklerprovision gibt es viele Missverständnisse. Seit der bundesweiten Reform gelten klare Regeln – die wichtigsten fassen wir hier zusammen. (Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.)
Verkauf: Provision wird geteilt
Seit Dezember 2020 gilt beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher eine Teilungsregel: Beauftragt eine Partei den Makler, darf sie höchstens 50 % der Kosten auf die andere Partei abwälzen. In der Praxis bedeutet das meist eine hälftige Teilung der Provision zwischen Käufer und Verkäufer.
Wie hoch ist die Provision?
Die Höhe ist frei verhandelbar. In Berlin und Brandenburg sind insgesamt häufig rund 7,14 % inkl. MwSt. (geteilt also je ca. 3,57 %) üblich – es gibt aber keine gesetzlich fixierte Höhe.
Vermietung: Bestellerprinzip
Bei der Vermietung gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler bestellt, zahlt ihn. Da das in der Regel der Vermieter ist, fällt für Mieter meist keine Provision an.
Wann wird die Provision fällig?
Die Courtage entsteht grundsätzlich erst, wenn durch die Maklertätigkeit ein wirksamer Vertrag zustande kommt – beim Kauf also mit dem notariellen Kaufvertrag. Voraussetzung ist ein wirksamer Maklervertrag (beim Verkauf an Verbraucher in Textform).
Was leistet der Makler für die Provision?
- fundierte Bewertung und Preisstrategie
- professionelle Vermarktung und Reichweite
- Vorqualifizierung und Bonitätsprüfung der Interessenten
- Verhandlungsführung
- Begleitung bis zum Notar und zur Übergabe
Gut investiert ist die Provision dann, wenn der erzielte Mehrpreis und die ersparte Zeit die Kosten übersteigen – was bei professioneller Vermarktung regelmäßig der Fall ist.
Provision als Teil der Kaufnebenkosten
Käufer sollten die Provision in ihre Gesamtkalkulation einbeziehen – zusammen mit Grunderwerbsteuer und Notar. Eine Übersicht finden Sie im Ratgeber zu den Kaufnebenkosten in Berlin & Brandenburg.
Fazit
Transparenz schafft Vertrauen. Ich bespreche die Konditionen immer offen und vorab. Sprechen Sie mich an – unverbindlich.
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